Zu meinen Leistungen zählen:
Individuelle Beratung und Steueroptimierung
Im Steuerrecht können die unterschiedlichsten Fragen auftauchen, wie z. B.:
-
Welche Einnahmen muss ich denn versteuern?
-
Was muss ich bei einer Photovoltaikanlage beachten?
-
Ich möchte Eigentum vermieten, wie werden die Einnahmen versteuert?
-
Was muss ich beachten, wenn ich etwas vererben möchte?
-
Welche Fristen müssen beim Finanzamt beachtet werden?
-
Was muss ich bei der Umsatzsteuer beachten?
Gerne kläre ich diese und weitere Fragen für Sie.
Ich berate Sie persönlich und kompetent in sämtlichen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Ziel, Ihre steuerliche Belastung langfristig zu optimieren.
Existenzgründungen
Sie möchten sich selbständig machen?
Hierbei tauchen die unterschiedlichsten Fragen auf, z. B.:
-
Wie und wo muss ich meine Selbständigkeit melden?
-
Was muss ich konkret versteuern und wie ermittele ich dies korrekt?
-
Was muss ich bei der Umsatzsteuer beachten?
-
Welche Rechtsform ist für mich sinnvoll?
Eine umfassende Beratung ist hier von Anfang an wichtig. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und erledige hierfür alle notwendigen Schritte für Sie:
-
Erstellung von Businessplänen
-
Beantragung von Fördermaßnahmen (z. B. Gründungszuschuss)
-
Erfüllung der Melde- und Anzeigepflichten (z. B. Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt oder Eintrag in der Handwerkskammer)
Steuererklärung
Ich erstelle für Sie alle erforderlichen Steuererklärungen und berate Sie persönlich und kompetent, um für Sie die Steuerbelastung langfristig zu optimieren.
Im Zusammenhang mit der Steuererklärung können z. B. folgende Fragen auftauchen:
-
Welche Einnahmen muss ich versteuern, z. B. bei einer Vermietung,
und wie ermittele ich diese? -
Was muss ich im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage versteuern und beachten?
-
Welche Aufwendungen sind als Werbungskosten abzugsfähig,
wie ermittele ich eine doppelte Haushaltsführung?
Die Steuererklärung dient dem Finanzamt als Besteuerungsgrundlage. Aber auch für verschiedene Behörden stellt der Bescheid die Berechnungsgrundlage dar, so setzen die Krankenkassen bei freiwillig Versicherten ihre Beiträge anhand des Einkommens aus der Steuererklärung fest.
Ich erstelle für Sie u. a. die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung oder auch Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung.
Ich erstelle Steuererklärungen für:
-
Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünfte
-
Privatpersonen mit Vermietung, nichtselbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünften
-
Steuerpflichtige mit Photovoltaikanlagen
-
Einzelunternehmer
-
Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften
-
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG)
-
Kapitalgesellschaften (GmbH oder UG)
-
Erben, Erbengemeinschaften und Beschenkte
Um die Einkommensteuererklärung für Sie erstellen zu können, benötige ich einige Unterlagen und Angaben von Ihnen.
Eine Checkliste dafür finden Sie hier: Checkliste Einkommensteuererklärung.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis für die Einnahmenüberschussrechnung bzw. den Jahresabschluss.
Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist Voraussetzung, um zuverlässig das Betriebsergebnis Ihres Unternehmens zu ermitteln. Die Finanzbuchhaltung dient dem Finanzamt, um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sowie Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berechnen. Auch Ihre Bank benötigt Auswertungen aus der Buchhaltung bei einer Kreditanfrage. Die Finanzbuchhaltung beinhaltet beispielsweise:
-
Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise, jährlich)
-
Führung der Offenen-Posten-Liste
-
Kostenrechnung
-
Anlagenbuchhaltung
-
Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
-
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen
-
Finanz- und Liquiditätsplanung
Lohnbuchhaltung
Mit der Lohnbuchhaltung erstelle ich die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sowie die sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Meldungen.
-
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
-
Elektronische Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaft
-
Lohnkontenführung
-
Erstellung und elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und LSt-Bescheinigungen
-
Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für Mutterschaftsgeld
-
Beratung bei Aushilfen (450-Euro-Basis, Mini-Jobs)
-
Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Jahresabschlüsse
Mit dem Jahresabschluss wird eine Geschäftsperiode (i. d. R. ein Geschäftsjahr) abgeschlossen. Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung.
Wenn gewisse Umsatz- bzw. Gewinngrenzen bei Gewerbetreibenden nicht überschritten werden, erfolgt der Jahresabschluss vereinfacht mittels einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), auch „4/3-Rechnung“ genannt. Zu den Einnahmenüberschussrechnern gehören auch insbesondere die freien Berufe.
Sobald gewisse Merkmale bei Einzelgewerbetreibenden oder Personengesellschaften überschritten bzw. erfüllt sind, ist ebenso wie bei Kapitalgesellschaften ein Jahresabschluss in Form einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) haben zusätzlich die Pflicht, einen Anhang sowie ggf. einen Lagebericht zu erstellen.
Ich erstelle für Sie:
-
Einnahmenüberschussrechnungen
-
Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen (z. B. Einzelunternehmen,
Personen- oder Kapitalgesellschaften) -
Handels- und Steuerbilanz, Anhang und Lagebericht
-
Eröffnungs- oder Zwischenbilanz
-
Aufgabenbilanz wegen Geschäftsveräußerung, Aufgabe oder Liquidation
-
Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger